da wir uns nicht als Reiseveranstalter/Reisebüro sehen, sondern als soziales Angebot für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, möchten wir sie über unsere Zahlungsmodalitäten informieren.
Wir – Verein Pilgrim – unterstützen Sie bei der Urlaubs-Planung und Organisation und begleiten Sie, Ihre Angehörige oder besachwalteten KlientInnen.
Die von uns gestellte Rechnung ist spätestens am Tag des Reiseantritts zu begleichen, Vorabzahlungen werden von Seiten des Vereins Pilgrim nicht gefordert.
Weiters geben wir Ihnen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Informationen, zu welchen Reiseveranstalter/ Reisebüros verpflichtet sind:
Veranstalter: Verein Pilgrim, Eintragungsnr: 2010/0023 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Verein Pilgrim unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt i]……….. des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die Volksbank Nö-Süd (Bankgarantie v. Volksbank Nö-Süd, GarantieNr. 6704).
Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjilestrasse 4, 1220 Wien, Tel. +43/1/317 25 00, Fax +43/1/319 93 67, E-Mail: info(at)europaeische.at ) vorzunehmen.
[i] Abhängig von der erfolgten Meldung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie der bestehenden Versicherungssumme sind "maximal 10 %" oder "maximal 20 %" einzusetzen.